Urteil im Fall »Córdoba«
EuGH stärkt Fotografenrechte
Der Europäische Gerichtshof hat uns – und allen Fotograf*innen – Recht gegeben: Bilder, die zuvor bereits zulässigerweise ins Netz gestellt wurden, dürfen nur mit erneuter Zustimmung des Fotografen auf einer anderen Website veröffentlicht werden. Diese Auffassung begründete das Gericht damit, dass die Fotografie hierdurch einem neuen Publikum zugänglich gemacht wird. Mit seinem Urteil in der Rechtssache C-161/17, in der Dirk Renckhoff mit Unterstützung des FREELENS Rechtsschutzes gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt hatte, stärkt der EuGH die Urheberrechte von Fotograf*innen. mehr ...