Kommentar zum Urteil des LG Hamburg Robert Kneschke gegen LAION e.V.
Am 27.09.2024 verkündete das Landgericht Hamburg sein Urteil in der Sache Robert Kneschke gegen LAION e.V. RA Sebastian Deubelli, SLD Intellectual Property RA GmbH, beschreibt die Entscheidung des Gerichts in einer Mitteilung so: »Entgegen der Ankündigung weiteren Sachvortrag der Parteien anzuhören, hat das Gericht die Klage auf der Basis der Schrankenregelung des § 60d UrhG abgewiesen. Man hält die Voraussetzungen auf Basis der bisher vorgetragenen Argumente nun doch für gegeben. Wir sind der Auffassung, dass das Gericht vorliegend die Frage, ob durch die Handlung des Beklagten überhaupt Text und Data Mining vorliegt, unzutreffend bejaht hat.« Dass das Gericht seine Entscheidung auf § 60d UrhG stützt, ist eine überraschende Wendung in diesem Verfahren – mit möglicherweise drastischen Auswirkungen."Kommentar zum Urteil des LG Hamburg Robert Kneschke gegen LAION e.V." mehr ...