Schwerpunktthema
Social Media für Fotograf*innen

Urheberrechte in sozialen Medien: Ein Podcast-Gespräch mit Stephan Zimprich

TEXT & GESPRÄCH – SUSANNE KRIEG

Was genau dürfen Facebook, Instagram und Pinterest eigentlich mit Fotos anstellen, die wir auf ihren Plattformen veröffentlichen? Und wie gehen die Netzwerke gegen Urheberrechtsverstöße seitens der User vor? Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Stephan Zimprich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der drei Plattformen genauer unter die Lupe genommen.

Immer wieder kollidiert das Urheberrecht mit dem Teilen von Inhalten auf sozialen Medien. Jemand wie Stephan Zimprich, Anwaltspartner der Kanzlei Fieldfisher (Hamburg), kann das bestätigen. Bei der Beratung seiner Mandanten ist er nicht nur auf Medien und Datenschutz, sondern auch auf das Urheberrecht spezialisiert. Wir haben ihn gebeten, für diese neue Folge des FREELENS Social-Media-Podcasts das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen von Facebook, Pinterest und Instagram auseinanderzunehmen.

Doch vorweg schon mal zur Beruhigung: Niemand gibt alle seine Rechte auf, sobald er Fotos auf Social-Media-Plattformen postet. Und ebensowenig wird Facebook einfach »Getty 2.0« gründen und mit dem Verkauf von Nutzerfotos Geld verdienen können. Auch wenn noch immer viele rechtliche Aspekte der relativ jungen Social-Media-Plattformen Graubereiche sind, lässt sich wenigstens der eine oder andere Punkt dingfest machen, wie ihr in unserem Podcast erfahren werdet. Worum genau es gehen wird:

Zunächst werden wir klären, was sich eigentlich hinter dem Begriff »Urheberrecht« verbirgt. Welche Nutzungs- bzw. Verwertungsbefugnisse kann man Dritten grundsätzlich einräumen?

Dann wollen wir natürlich wissen, in welcher Form dies auf Plattformen wie Pinterest, Facebook und Instagram geschieht. Was hat es mit der sogenannten »gebührenfreien, einfachen Lizenz« auf sich, die man den Netzwerken laut ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einräumt? Worauf muss man zudem achten, wenn man Fotos posten möchte, die man im Auftrag eines Kunden produziert hat?

Stephan Zimprich berät seine Mandanten vor allem in den Bereichen Urheberrecht, Medien- und Rundfunkregulierung sowie Datenschutz. Foto: Lennard Schwarz
Stephan Zimprich berät seine Mandanten vor allem in den Bereichen Urheberrecht, Medien- und Rundfunkregulierung sowie Datenschutz. Foto: Lennard Schwarz

Wie kann ich mich eigentlich wehren, wenn andere Nutzer meine Inhalte auf sozialen Plattformen ohne meine Einwilligung teilen? Wir lassen uns von Stephan dabei auch erklären, inwieweit Social-Media-Plattformen gemeldete Urheberrechtsverstöße tatsächlich überprüfen und dagegen vorgehen müssen.

Außerdem erklärt er uns, was der manchmal kleine, aber feine Unterschied zwischen »Teilen«, »Pinnen«, »Liken« und »Einbetten« ist und wie sich diese Formen eigentlich rechtlich definieren.

Was die Praxis des Einbettens betrifft, so hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil »BestWater« (Beschl. v. 21.10.2014, Az. C-348/13) entschieden, dass das Einbetten (mittels Inlineframe) fremder Werke, also auch Fotos, grundsätzlich dann keine Urheberrechte verletzt, wenn sich die Wiedergabe desselben technischen Verfahrens wie die ursprüngliche Wiedergabe bedient und die ursprüngliche Veröffentlichung mit Zustimmung des Rechteinhabers geschah. Nach Ansicht des Gerichtes wird somit kein neues Publikum erschlossen und rechtlich liegt keine »öffentliche Widergabe« im Sinne des § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor und damit auch keine Urheberrechtsverletzung.

Das ist für Urheber eine gefährliche Entwicklung, bedeutet sie doch, dass jedermann ungefragt z.B. fremde Fotos auf seinen Webseiten einbinden kann, ohne die Erlaubnis des Urhebers zu besitzen. FREELENS setzt sich aktuell zusammen mit der VG Bild-Kunst auf europäischer Ebene massiv dafür ein, in der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie zu verankern, dass das Einbetten fremder Inhalte wieder von der Zustimmung des Urhebers abhängig gemacht wird.

Hier geht’s zu unserem 38-minütigen Podcast »Social Media & Urheberrecht – Interview mit Stephan Zimprich«.

Wem das alles noch nicht genug Input sein sollte, für den gibt es hier noch ein paar weiterführende Links:

WDR: Posten, Liken, Teilen – aber sicher!

Urheberrecht bei Social Media: Worauf Sie beim Teilen und Liken achten sollten

Bild-Fotograf zieht Abmahnung zum Facebook-Button zurück

Abmahnfähige Urheberrechtsverletzungen durch Social Media Plugins wie Pin it?


Susanne Krieg
Journalistin mit einer Leidenschaft für multimediale Inhalte. Nach über zehn Jahren als GEO-Redakteurin arbeitet die inzwischen zertifizierte Social-Media-Managerin als Texterin und Dozentin für crossmediale Themen.
www.susanne-krieg.de