Illustration: FREELENS unter Verwendung von Vektordateien von Pure Solution/Fotolia

Fotografen sind in der Regel keine Auftragsverarbeiter

Immer wieder haben wir von euch gehört, dass Auftraggeber*innen denken, sie müssten mit euch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abschließen. Damit ihr diese Fehlinformation besser aufklären könnt, haben wir Lukas Mezger, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Unverzagt von Have gebeten, eine Handreichung zu erstellen, die das ganze Thema einmal (möglichst) verständlich zusammenfasst.