Druckerhersteller müssen an Verwertungsgesellschaften zahlen
Europäischer Gerichtshof: Hersteller von Druckern und PCs müssen Geräteabgabe an VG Wort zahlen
Auf PCs und Drucker, die in Deutschland verkauft werden, kann eine Urheberrechtsabgabe erhoben werden. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Das Urteil (PDF) ist ein so genannter Vorlagebeschluss, in dem Fragen entschieden wurden, die der Bundesgerichtshof (BGH) dem EuGH vorgelegt hatte, weil sie das Recht der EU betreffen. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) betrachtet das Urteil als klaren Sieg (PDF), der IT-Verband Bitkom nur als halbe Niederlage.
Gestritten hatten sich vor dem BGH die Druckerhersteller Hewlett Packard, Canon, Epson, Kyocera, Xerox und Fujitsu mit der VG Wort. Die Druckerhersteller hatten argumentiert, dass auf PCs und Drucker nur dann eine Abgabe erhoben werden darf, wenn sie mit einem Scanner eingesetzt werden. Die Richter gaben nun der VG Wort Recht, die die Ansicht vertritt, die Formulierung »Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung« umfasse auch Kopien, die nur mit PC und Drucker hergestellt werden.
Höhe der Nachzahlung noch unklar
In der mündlichen Verhandlung vor dem BGH im September vergangenen Jahres hatte die VG Wort geschätzt, dass allein für Druckermehr als 900 Millionen Euro nachgezahlt werden müssen. Es sind alle Geräte betroffen, die seit Anfang 2003 in Deutschland verkauft wurden, da zu diesem Zeitpunkt die EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein musste. Um wie viel Geld es genau geht, steht noch nicht fest, da die Druckerhersteller erst durch die Entscheidung des EuGH verpflichtet sind, der VG Wort Auskunft über Menge und Art der seit 2001 verkauften Geräte zu geben.
Die Abgabe fließt an Urheber und Rechteinhaber (also Verlage), um siefür Kopien zu entschädigen, die im Rahmen gesetzlicher Regelungen erlaubt sind, etwa Kopien zu privaten Zwecken. Das Urteil habe demnach »große Bedeutung für die Sicherung einer angemessenen Vergütung der Urheber und Rechteinhaber im digitalen Bereich«, so Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG Wort.
Kontroverse Pauschalabgaben
Der Bitkom weist darauf hin, der Gerichtshof habe festgestellt, »dass der Kopiervorgang mittels PC und Drucker nur dann abgaberelevant ist, wenn die Vervielfältigung auf Papier oder ähnliche nicht digitale Medien erfolgt.« Außerdem habe der ehemalige EU-Kommissar António Vitorino »in einer umfassenden Empfehlung an die EU-Kommission festgestellt, dass dem Urheber bei Vervielfältigungen im Rahmen von Online-Geschäftsmodellen kein Schaden entsteht und daher parallel keine Geräteabgabe erhoben werden darf.«
Sowohl die EU-Kommission als auch die Mitgliedsstaaten seien aufgerufen, das derzeitige System der Pauschalabgaben zugunsten der Urheber, Verbraucher und Unternehmen an die digitale Zeit anzupassen. Erste vorbereitende Schritte zu möglichen Reformen hatte die EU-Kommission im letzten Dezember eingeleitet.
Matthias Spielkamp
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