Urteil

Amazon muss Leermedienabgabe zahlen

Mit seinem Urteil vom Donnerstag dieser Woche stellt der europäische Gerichtshof klar, dass Amazon die so genannte Leermedienabgabe zahlen muss. Und zwar in jenen EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Privatkopie erlaubt ist, wie Deutschland und Österreich.

Ausgangspunkt des Falles ist die österreichische Gesellschaft zur Verwertung von Urheberrechten, Austro-Mechana. Sie hatte Ende vergangenen Jahres Amazon verklagt und verlangt, dass der Konzern für verkaufte Leermedien in den Jahren 2002 bis 2004 rund 1,8 Millionen Euro zahlt. Amazon war der Auffassung, dass die Leermedienvergütung aus mehreren Gründen gegen das EU-Recht verstosse, und rief den Obersten Gerichtshof der Europäischen Union an.

Die Leermedienabgabe sorgt dafür, dass ein Händler für jedes verkaufte Leermedium – DVD- und CD-Rohlinge, Speicherkarten und ähnliches – einen prozentualen Anteil an eine Verwertungsgesellschaft zahlen muss. Diese verteilt die Einnahmen an Autoren, Musiker, Fotografen, Illustratoren oder Filmschaffende. Damit soll den Urhebern und Lizenzrechteinhabern ein finanzieller Ausgleich dafür zukommen, dass es erlaubt ist, urheberrechtlich geschützte Werke  zu privaten Zwecken zu kopieren. Das EU-Recht schreibt keine Privatkopien vor, gesteht aber Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu, Ausnahmeregelungen zu erlassen.

Amazon und andere müssen Leermedienabgaben bezahlen
In seinem Urteil stellt der europäische Gerichtshof klar, dass die Sonderregelungen zu Privatkopie und Leermedienabgabe in den jeweiligen Ländern gelten. Zudem erläuterten die Richter, dass es nicht ausreicht, in anderen EU-Mitgliedsstaaten Abgaben zu zahlen, um dann in Deutschland oder Österreich nicht zahlen zu müssen. Sollte ein Unternehmen in einem Land Abgaben gezahlt haben, das territorial nicht zuständig ist, kann das Unternehmen das Geld zurückfordern.

Das Urteil des EU-Gerichtshofes ist keine Entscheidung für den betreffenden Fall in Österreich. Die müsse ein österreichisches Gericht fällen, so der Gerichtshof. Doch das müsse »im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs entscheiden«, heißt es in einer Pressemitteilung. Mehr noch: »Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.«

Das heißt, dass sich Amazon und andere nun wohl nicht mehr weigern können, in Deutschland Abgaben auf Leermedien zu zahlen. Zumindest bis auf Weiteres. Die Privatkopie-Regelung ist zwischen Urhebern, Verwertungsgesellschaften, Herstellern und Handel seit Jahren heftig umstritten. Hersteller und Handel wollen sie abschaffen, deutsche Verbraucherverbände möchten sie gern als Recht festschreiben, nicht nur als Erlaubnis.

Henry Steinhau

somerights20

Dieser Text steht unter einer Creative Commons Lizenz.