Wichtiges Arbeitsinstrument für Journalist*innen
Presseausweise werden nur an hauptberuflich tätige Journalist*innen ausgegeben und müssen schriftlich beantragt werden. Um als hauptberufliche*r Journalist*in zu gelten, muss der Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestritten werden oder eine regelmäßige und dauerhaft berichterstattende und/oder publizistische Tätigkeit vorliegen. Anträge sind an die FREELENS Geschäftsstelle zu richten.
Die Prüfung der Anträge erfolgt nach für alle beteiligten Verbände gleichen, festgelegten Richtlinien: Nur hauptberufliche Journalist*innen, die ihn als Legitimation bei ihrer Arbeit benötigen, können einen Presseausweis erhalten. Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (Studierende, Wissenschaftler*innen, Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), erfüllt die Voraussetzungen für den Erhalt eines Presseausweises in der Regel nicht. Presseausweise dürfen ebenfalls nicht ausgegeben werden, um die Aufnahme journalistischer Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die verschiedenen Nachweismöglichkeiten der hauptberuflichen Tätigkeit als Journalist*in sind in den Antragsformularen beschrieben.
Presseausweise sollten unserer Ansicht nach nicht als Rabattmarke dienen und dürfen nur für berufliche Zwecke verwendet werden.
Bundeseinheitlicher Presseausweis
Der bundeseinheitliche Presseausweis gilt jeweils für das Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden. Für FREELENS Mitglieder ist er im Mitgliedsbeitrag enthalten – bei Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit. Das PKW-Schild »Presse« kann, so lange der Vorrat reicht, für 10,– Euro mitbestellt werden.
Für Nicht-Mitglieder kostet der bundeseinheitliche Presseausweis 90,– Euro, für Mitglieder der Verbände AG DOK, BFS, BVPA, BVR, Freischreiber e.V., Illustratoren Organisation und WPK beträgt die Gebühr 60,– Euro. Das PKW-Schild »Presse« kann, so lange der Vorrat reicht, für 10,– Euro mitbestellt werden. Sie bekommen eine Vorabrechnung, der Ausweis wird nach Eingang des Geldes versandt. (Alle Beträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.)
Der bundeseinheitliche Presseausweis 2024 kann weiterhin beantragt werden: ANTRAGSFORMULAR PRESSEAUSWEIS 2024
Internationaler Presseausweis
Seit 2002 stellen wir einen internationalen Presseausweis zur Verfügung. Dieser ist sehr aufwändig produziert (Goldprägung, Fadenheftung, Umschlagkaschierung). Der Ausweis hat einen Umfang von 48 + 6 Seiten und ist in 40 Sprachen abgefasst. Er beinhaltet in diesen Sprachen u.a. individuelle und allgemeine Notfallnummern sowie auch Hinweise zum Umgang mit Filmmaterial (Röntgengefahr). Wir möchten Ihnen mit diesem Ausweis ein Werkzeug an die Hand geben, das die Arbeit im Ausland erleichtert.
Der Ausweis ist in den folgenden Sprachen abgefasst (jeweils eine Seite): Albanisch, Arabisch, Bengalisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Hebräisch, Hindi, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Philippinisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tamil, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Vietnamesisch.
Dieser Ausweis ersetzt nicht den nationalen Presseausweis. Er wird, wie der nationale Presseausweis, nur an hauptberuflich tätige Journalist*innen ausgegeben.
Der Ausweis ist zwei Jahre ab Ausstellung gültig und wird nicht verlängert – er muss danach neu beantragt werden. Der Preis beträgt 50,– Euro für FREELENS-Mitglieder, 60,– Euro für AG DOK-, BVR- und Freischreiber-Mitglieder (Nichtmitglieder 90,– Euro). Im Preis ist die MwSt. enthalten; die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands 3,50 Euro, ins Ausland 5,50 Euro. Der Versand erfolgt auf Rechnung (Vorkasse).
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular per Post zu.