Auskunftsanspruch nach §32 UrhG
Das Urheberrechtsgesetz wurde mit einem für uns wichtigen Paragraphen ergänzt, dem Auskunftsanspruch nach § 32 d UrhG, der Art. 19 der EU-Richtlinie 2019/790 (DSM-RL) umsetzt. Nachdem die Übergangsfrist zur Umsetzung am 7. Juni 2022 abgelaufen ist, entsteht die Pflicht zur Auskunftserteilung erstmals am 7. Juni 2023."Auskunftsanspruch nach §32 UrhG" mehr ...