Umsetzung der DSGVO: Handlungsempfehlungen für Fotograf*innen.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Verunsicherung darüber, was dabei alles zu beachten ist, ist groß. Wir haben für euch die wichtigsten Informationen und eine Checkliste zusammengestellt sowie verschiedene Mustererklärungen vorbereitet. Aber keine Panik: Im Grunde ändert sich gar nicht so viel im beruflichen Umgang mit personenbezogenen Daten.
Auf das für die Fotografie im Allgemeinen dringlichste Problem bei Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung haben wir euch bereits hingewiesen: Da digitale Aufnahmen von Personen als Daten gelten und unter die DSGVO fallen werden, gilt nach Meinung der Hälfte der Jurist*innen das Kunsturhebergesetz (KUG) dann nicht mehr. Dieses regelte (bzw. regelt bis zur Einführung der DSGVO) klar, wann ich Aufnahmen von Personen veröffentlichen durfte, ohne diese Personen zu fragen. Die andere Hälfte der Jurist*innen ist hingegen der Meinung, dass das KUG weiter gilt und über der DSGVO steht. Um das festzustellen, werden wohl Prozesse nötig sein – und das wird dauern.
Wir haben die Justizministerin auf diesen Missstand hingewiesen und anhand von Fotos ihrer privaten und der Internetseite des Justizministeriums belegt, dass die DSGVO so nicht funktionieren wird, wenn nicht im Artikel 85 der DSGVO die von der EU vorgeschlagenen Ausnahmen für Presse, Wissenschaft, Kunst etc. formuliert werden. Leider schlampt der deutsche Gesetzgeber hier – wieder einmal.
Aber zu dem Thema bleibt FREELENS natürlich weiter am Ball!
Was die sonstigen Vorschriften angeht, wird sich allerdings gar nicht so viel ändern mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die meisten dieser Vorschriften waren bereits Bestandteil des Bundesdatenschutzgesetzes von 1990 und das war schon streng. Leider haben viele Betriebe und vor allem Selbstständige das Bundesdatenschutzgesetz bisher völlig ignoriert und jetzt könnte es teuer werden und vielleicht fliegt man eher auf.
Aber es herrscht kein Grund zur Panik. Natürlich sind viele Geschäftemacher*innen unterwegs, die die Verunsicherung von Menschen aufgreifen und so tun, als ob man mit dem Nichtbefolgen einiger Regelungen der DSGVO bereits mit einem Bein im Knast steht.
Wir geben euch hier eine Übersicht, was zu tun ist (bzw. seit 1990 zu tun war) und orientieren uns dabei an einer durchschnittlichen Fotografin, also eine Freiberuflerin, die fotografiert, eine Website zur Eigenwerbung unterhält, einen Newsletter verschickt etc. Wir haben für euch eine DSGVO-Checkliste zusammengestellt, die ihr Schritt für Schritt durchgehen könnt.
Welche Datenverarbeitungsprozesse durch euch individuell dokumentiert und eventuell angepasst werden müssen, welchen Aufzeichnungspflichten ihr nachkommen müsst und welche weiteren Vorkehrungen zu treffen sind, hängt natürlich auch davon ab, was ihr tatsächlich für ein Geschäft betreibt und wie groß der Umfang der Datenspeicherung ist.
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