Reaktionen auf die Briefe an eure Bundestagsabgeordneten
Wir baten euch am 19. April 2018 um eure Mithilfe und forderten euch im Newsletter #411 dazu auf, Website und E-Mail-Adresse der Abgeordneten eures Wahlkreises herauszusuchen und ihnen beiliegenden Brief zu schicken, sowie einen Screenshot ihrer eigenen Website, auf der ein Foto zu sehen ist, das den Abgeordneten mit Bürgern zeigt – das veröffentlicht jeder Abgeordnete gerne. Beispiel: https://stephan-albani.de/der-glanz-des-politischen-albani-in-aktion-bei-der-gebaudereinigung/
Genau dieses Foto könnte für den Abgeordneten zum Problem werden, denn Fotos gelten ab dem 25. Mai 2018 als personenbezogene Daten, auch wenn die Person auf dem Foto nicht zu erkennen ist. Jede der abgebildeten Personen könnte sich jederzeit auf die DSGVO berufen und mindestens die Löschung des Fotos verlangen – wenn nicht gar einen Schadenersatz –, selbst wenn vorher ein Model Release unterzeichnet wurde.
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