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Künstlersozialkasse

50.000 Unterschriften für die KSK

Das am 1. Januar 1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen Künstler nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; den anderen Beitragsanteil trägt die Künstlersozialkasse. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes (20%) und aus einer Abgabe der mehr ...