50.000 Unterschriften für die KSK
Das am 1. Januar 1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie Arbeitnehmer zahlen Künstler nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; den anderen Beitragsanteil trägt die Künstlersozialkasse. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes (20%) und aus einer Abgabe der Unternehmen (30%) finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (Künstlersozialabgabe).
Mit der Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz 2007 übernahm die Deutsche Rentenversicherung die Aufgabe, Unternehmen auf ihre Abgabepflicht zu prüfen, mit erfreulichen Ergebnissen: Der Abgabesatz sank deutlich auf zwischenzeitlich 3,9% – aktuell ist er wieder auf 4,1% gestiegen.
Ursache für die erneute Steigerung der Unternehmensabgaben ist die fehlende Kontrolle der abgabepflichtigen Unternehmen. Die Künstlersozialabgabe wird – wie jede Abgabe – nur dann ordnungsgemäß gezahlt, wenn die Abführung regelmäßig geprüft wird. Genau hier ist aktuell aber ein Konflikt entstanden, weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bzw. die Arbeitgeberverbände innerhalb der DRV für die Prüfkosten nicht mehr aufkommen wollen. Ein Gesetzesvorhaben, das die DRV zur Prüfung zwingen sollte, wurde in letzter Minute von arbeitgeberfreundlichen Akteuren der Regierungsparteien gekippt.
Der Deutsche Tonkünstlerverbandverband (DTKV) hat nunmehr eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet: »Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.«
Die Petition des DTKV zur Künstlersozialversicherung »Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch die Rentenversicherung«, eingereicht am 10.06.2013, ist seit dem 09. Juli 2013 als E-Petition unter folgendem Link online zu unterzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html
Die Frist der Petition endet am 06. August 2013 um 23:59 Uhr – benötigt werden 50.000 Unterzeichner!