Zum Hauptinhalt

FREELENS-Kommentar

Zur Aktivrente

18.12.2025
Roland Geisheimer

Liebe Kolleg*innen

wie angekündigt haben wir uns in den vergangenen Wochen intensiv in die politische Debatte um die geplante Aktivrente eingebracht. Wir haben alle Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales angeschrieben und deutlich gemacht: Eine Aktivrente, die ausschließlich Arbeitnehmer*innen zugutekommt, benachteiligt Selbstständige. Insbesondere jene, die wie viele von uns über die Künstlersozialkasse in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Unsere Forderung war klar: Wenn der Staat Anreize für das Weiterarbeiten im Rentenalter schafft, dann müssen diese, unabhängig vom Erwerbsstatus, für alle Erwerbstätigen gelten.

Aus den Rückmeldungen, die uns auf unterschiedlichen Wegen erreichten, wurde deutlich, dass unser Anliegen politisch wahrgenommen wurde. So schrieb Lukas Winkler, wissenschaftlicher Mitarbeiter von MdB Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen): »vielen Dank für die Positionierung. Da rennen Sie bei uns natürlich offene Türen ein.«

Von Seiten der SPD erhielten wir ebenfalls eine ausführliche Antwort. MdB Annika Klose machte deutlich, dass die Aktivrente aus Sicht der SPD vor allem als gezielter Anreiz für Menschen gedacht ist, die bisher nicht länger arbeiten. Angesichts der angespannten Haushaltslage wolle man die steuerlichen Mittel strikt auf diesen Zweck konzentrieren und sehe daher derzeit von einer Einbeziehung der Selbstständigen ab, um sogenannte Mitnahmeeffekte zu vermeiden.

Gleichzeitig betonte Annika Klose, dass sie den besonderen Fall der nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen, also auch vieler über die KSK abgesicherter Fotograf*innen, als wichtigen Punkt anerkennt. Sie kündigte an, diesen Aspekt in die weiteren parlamentarischen Verhandlungen mit der Union einzubringen.

Aus dem Arbeitsministerium hörten wir, dass die Bedenken gegen die Ausgestaltung des Gesetzes von FREELENS und den anderen Verbänden bis zur Ministerin vorgedrungen sind.

Trotz breiter Interventionen zahlreicher Verbände, neben uns hat u. a. die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände sich stark engagiert, hat dies am aktuellen Ergebnis leider nichts geändert: Selbstständige Fotograf*innen werden nach derzeitigem Stand nicht von der Aktivrente profitieren. Wir müssen feststellen, dass die politische Großwetterlage unsere Intervention erheblich erschwert hat. Die allgemeine und hochgradig konfliktgeladene Debatte um eine umfassende Rentenreform sowie das zeitweise drohende Aus der Koalition haben dazu beigetragen, dass es nahezu unmöglich war, mit unseren sachlich begründeten Argumenten so weit vorzudringen, dass sie noch zu einer konkreten Verbesserung des Gesetzes geführt hätten.

Auch wenn dieses Resultat enttäuschend ist, halten wir fest: Unser Einsatz war wichtig und richtig. Wir haben unsere Position klar formuliert, politische Unterstützung signalisiert bekommen und zentrale Argumente in die Debatte eingebracht. An diesem Thema werden wir dranbleiben, denn Gleichbehandlung in der Altersvorsorge ist keine Randfrage, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.

Es ist davon auszugehen, dass es als sehr wahrscheinlich gilt, dass gegen das Aktivrentengesetz juristisch vorgegangen wird. Nicht wenige Verfassungsrechtler:innen sehen in der derzeitigen Ausgestaltung einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz. Auch dies zeigt, dass die Debatte um die Einbeziehung von Selbstständigen keineswegs abgeschlossen ist.