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KI Newsletter #27

Juli 2026

30.07.2026
Marco Urban

Liebe Leserinnen und Leser, liebe FREELENS-Mitglieder,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier kommt, mit etwas Verspätung, der KI-Newsletter für den Juli. Zum einen war ich im Urlaub, zum anderen – und das ist ein guter Grund – haben wir ja auf die Guidelines der EU-Kommission zu Fragen der Kennzeichnung von KI-generierten Bildern oder KI-bearbeiteten Fotografien gewartet. Ab dem 2. August 2026 soll gekennzeichnet werden und da wäre es schon schön, wenn wir wissen würden, wann zu kennzeichnen ist. Und da schau her, schon am 20. Juli 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission den finalen Leitfaden: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/news/commission-publishes-guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-certain-ai-systems Immerhin, es gibt gute Neuigkeiten: Die Liste der KI-gestützten Bearbeitungen, die ohne Kennzeichnung möglich sind, wurde erweitert.

So »(…) kann die KI-gestützte Manipulation unbedeutender inhaltlicher oder technischer Aspekte bereits vorhandener Inhalte für die Beurteilung der Authentizität oder Wahrhaftigkeit der Inhalte durch eine (betrachtende) Person von untergeordneter Bedeutung sein, sodass der daraus resultierende Inhalt nicht als Deepfake gilt. Dies könnte beispielsweise die Bearbeitung von Hintergrunddetails (z. B. das Entfernen von Passanten), Beleuchtungsanpassungen, die Anpassung von Audioparametern, Farbkorrekturen, Rauschunterdrückung oder -entfernung, die Verbesserung der Barrierefreiheit oder Dateikomprimierung sowie kosmetische Anpassungen und Verbesserungen umfassen. Ob die Manipulation in diese Kategorie fällt, hängt vom Kontext und den Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Authentizität oder Wahrhaftigkeit des Inhalts durch die Betrachter im konkreten Fall ab. Beispielsweise dürften KI-gestützte Farbkorrekturen, Hintergrunderweiterungen bestehender Inhalte, Anpassungen oder Ersetzungen von Hintergründen aus eindeutig ästhetischen Gründen, Kompositionen und Anordnungen bestehender Produkte oder die Skalierung von Bildern, die in Produktwerbung oder auf Verpackungen verwendet werden, nur geringfügige Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Authentizität und Wahrhaftigkeit der Werbung und des Produkts durch eine Person haben. Umgekehrt können umfangreiche KI-gestützte Bearbeitungen von Hintergrunddetails journalistischer Bilder, die über übliche technische und redaktionelle Praktiken hinausgehen, die Wahrnehmung der Authentizität und Wahrhaftigkeit des Inhalts durch eine Person negativ beeinflussen.« (Guidelines, Punkt 160, KI-Übersetzung).

Das schafft (wie von uns mit dem Deutschen Fotorat gefordert) deutlich mehr Möglichkeiten, um kleine Korrekturen vorzunehmen, ohne gleich kennzeichnen zu müssen. Allerdings muss im Einzelfall abgewogen werden. Die Regelung wird also weicher, aber auch unklarer. 

Dagmar Schwelle, frisch gewählte FREELENS-Vorstandsvorsitzende, hat den Leitfaden zur Kennzeichnungspflicht schon entsprechend auf den neusten Stand gebracht. FREELENS-Mitglieder können ihn hier ansehen: https://freelens.com/neues/news/leitfaden-deepfake-kennzeichnung

Wie das Ganze in der Praxis funktionieren soll, werden wir sehen. 

Vom Thema Transparenz und Kennzeichnung abgesehen gibt es natürlich noch die eine oder andere Meldung, die ich euch in diesem Newsletter zusammengefasst habe.

Viel Spaß beim Lesen und schöne Sommertage

Marco

 

P.S.: Feedback gerne an mich: marco.urban@freelens.com

P.P.S.: Man kann den Newsletter hier abonnieren:  KI-Newsletter

P.P.P.S.: Ich nutze KI für diesen Newsletter ziemlich umfangreich: Um Texte für mich zusammenzufassen, zu übersetzen, um weiter zu recherchieren und manchmal auch, um Texte zu entwerfen. Anders ist das hier nicht zu stemmen.