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KI newsletter #21

Februar 2026

20.02.2026
Marco Urban

Liebe Leserinnen und Leser, liebe FREELENS-Mitglieder,

hier ist der FREELENS-KI-Newsletter für den Februar.

Aus der aktuellen Arbeit auf politischer Ebene kann ich berichten: Die KI-Taskforce der AG Fortschritt mit Dr. Jürgen Scriba als Leiter, Alexandra Lechner vom bff sowie Dagmar Schwelle und mir aus dem FREELENS-Vorstand hat Verstärkung durch Christoph Brill vom DJV bekommen – was uns sehr freut.

In den vergangenen Wochen haben wir uns intensiv mit dem Fragebogen zum ersten Entwurf des Kapitels »Transparency« des Code of Practice für den AI Act beschäftigt. Der Leitfaden soll festlegen, wie Bilder, Texte und Videos technisch als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar gemacht werden können. Dieser Punkt wird maßgeblich beeinflussen, wie Authentizität, Urheberschaft und Vertrauen in Fotografien künftig wahrgenommen werden.

Wir unterstützen das Ziel, mehr Transparenz zu schaffen. Gleichzeitig fordern wir, dass die Verantwortung klar bei den Anbietenden von KI-Systemen und bei großen Plattformen liegt – und nicht allein bei einzelnen Fotograf*innen, die im Entwurf als »Deployers« (Anwender) gelten, sobald sie KI nutzen. Kreative dürfen nicht mit umfangreichen Nachweispflichten (ähnlich der DSGVO) belastet werden, die sie in der Praxis kaum erfüllen können. Für die finale Kennzeichnung können letztlich nur diejenigen verantwortlich sein, die unsere Bilder veröffentlichen.

Wichtig ist außerdem, dass technische Standards offen und kostenfrei nutzbar sind. Der Transparenznachweis darf kein privater Service einzelner Unternehmen wie z. B. Adobe werden. Ebenso sollte es möglich sein, echte, von Menschen geschaffene Fotografien klarer als solche erkennbar zu machen, um Vertrauen in professionelle und authentische Fotografie zu stärken.

Bei der Kennzeichnung von Deepfakes ist eine klare Differenzierung notwendig. Übliche Bildbearbeitung, wie sie seit Jahrzehnten in der Fotografie – auch ohne KI – eingesetzt wird, darf nicht pauschal als problematische Manipulation behandelt werden. Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur Transparenz gehen hier recht weit: Die Definition eines Deepfakes umfasst bei Fotografien auch »das Modifizieren von Gesichtern«. Das würde also selbst übliche Beauty-Retuschen von Porträts einschließen – sofern sie mit KI durchgeführt werden.

Entscheidend ist für uns außerdem der Kontext: Insbesondere im Journalismus gelten andere Maßstäbe als in der Werbung oder in der künstlerischen Arbeit.

Immerhin haben wir mit unseren zahlreichen und umfangreichen Eingaben für Aufmerksamkeit gesorgt. Dr. Jürgen Scriba, der für uns auch an diversen Meetings teilnimmt und nicht müde wird, sich zu Wort zu melden, hat die Zusage für ein Treffen im sehr kleinen Kreis mit den Vorsitzenden einer Arbeitsgruppe erhalten, die den Leitfaden erarbeitet. Das hilft hoffentlich dabei, unseren Standpunkt noch einmal sehr deutlich zu machen.

Darüber hinaus haben wir eine FREELENS-Stellungnahme zu dem Bericht »Angemessene Vergütung insbesondere im Bereich Streaming und Plattformökonomie / Reform des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen im Urheberrecht« beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz abgegeben, in dem es auch um KI-Vergütungen ging. Zudem arbeiten wir an der Beantwortung eines weiteren Fragebogens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe »KI und Urheberrecht«.

So erfreulich es ist, dass wir von all diesen Institutionen angefragt werden, so sehr würde ich mir wünschen, dass unsere bereits vorliegenden Stellungnahmen auch einmal gelesen würden.

Aber man darf ja nicht zu viel erwarten … 

Im Folgenden nun, was ich in den letzten Wochen an interessanten Nachrichten zum Thema gefunden habe.

Allerbeste Grüße und viel Spaß beim Lesen
Marco