Stellungnahme der VG Bildkunst
Im Verfahren des Fotografen Robert Kneschke gegen den Verein LAION e.V. hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) am 10. Dezember 2025 die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Das OLG bestätigte damit weitgehend die erstinstanzliche Beurteilung, dass die Erstellung großer Datensätze für das KI-Training im Rahmen der geltenden Schrankenregelungen des Urheberrechts zulässig sein kann. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung für die Weiterentwicklung des Rechts in diesem Bereich hat.
Die VG Bildkunst bewertet dieses Urteil kritisch und macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass damit die Rechte der Urheber*innen weiter geschwächt werden. Sie weist darauf hin, dass die bestehende Rechtslage – insbesondere die Auslegung der Schrankenregelungen für Text- und Data-Mining – dringend einer politischen Überarbeitung bedarf, um die Interessen der Kreativen gegenüber den Erfordernissen der KI-Entwicklung auszubalancieren.
Wir bei FREELENS begleiten und unterstützen den Fall von Beginn an – gemeinsam mit der VG Bildkunst und weiteren Partnern setzen wir uns dafür ein, die Rechte der Bildschaffenden im digitalen Zeitalter zu stärken und auf eine klare, faire Regelung auf nationaler und europäischer Ebene hinzuwirken.