VG Bild-Kunst
Am 16. April 2026 findet die diesjährige Berufsgruppenversammlung der VG Bild-Kunst in Hamburg statt. Für uns als FREELENS ist dabei vor allem die Berufsgruppe II (BG II) relevant. Dort werden Themen besprochen und Entscheidungen vorbereitet, die uns alle betreffen.
Auch wenn in diesem Jahr weniger kontroverse oder weitreichende Beschlüsse anstehen als in manchen vergangenen Versammlungen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Tagesordnung.
Die Versammlung startet mit einem gemeinsamen Teil aller Berufsgruppen, danach gehen BG I und II in eine gemeinsame eigene Sitzung und die BG III tagt alleine.
Die wenigsten dürften den Weg nach Hamburg auf sich nehmen wollen oder können. Umso wichtiger ist es, dass Du uns Deine Stimme überträgst. Denn je mehr Stimmen wir als FREELENS bündeln, desto stärker können wir auftreten und die Interessen unserer Mitglieder vertreten.
Die Stimmübertragung ist noch bis einschließlich 9. April 2026 möglich und erfolgt über das Registrierungsportal der VG Bild-Kunst. Die Zugangsdaten und eine Anleitung hast Du Anfang März mit Deiner Einladung per Briefpost erhalten.
Diese Themen stehen auf der Tagesordnung
In der Gemeinsame Versammlung der BG I, II und III
Wie in jedem Jahr wird Urban Pappi unter diesem Tagesordnungspunkt über Meldungen und Ausschüttungen berichten. Auch das Thema IT und Services wird sicher wieder einigen Raum einnehmen. Nachdem das IT-Projekt ARTUS so gut wie abgeschlossen ist, stehen bereits die nächsten Neuerungen und Änderungen an.
Wie immer geht es außerdem um die Kultur- und Sozialförderung. Auch hier bleibt vieles in Bewegung. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und gerichtlicher Entscheidungen ist das Thema fortlaufend im Wandel. Das kennen wir leider schon aus den vergangenen Versammlungen.
Die VG Bild-Kunst plant, ihre Kommunikation schrittweise auf ein neues, zentrales Mitgliederportal umzustellen. Einladungen, Mitteilungen und Ausschüttungsunterlagen sollen künftig digital in einem persönlichen Postfach bereitgestellt werden. Per E-Mail wirst Du darüber informiert, dass neue Dokumente für Dich vorliegen.
Dafür müssen die Statuten angepasst werden. Ziel ist zunächst eine freiwillige Nutzung des Portals. Perspektivisch könnte die elektronische Kommunikation für alle verbindlich werden.
Die Umstellung bringt klare Vorteile sowohl für Dich als Mitglied als auch für die VG Bild-Kunst. Du hast alle wichtigen Unterlagen an einem Ort gebündelt und kannst jederzeit darauf zugreifen, egal wo auf der Welt Du Dich gerade befindest. Zugangsdaten oder wichtige Schreiben gehen nicht mehr verloren und sind jederzeit abrufbar.
Gleichzeitig werden bei der VG Bild-Kunst Abläufe deutlich effizienter. Der manuelle Aufwand sinkt, Personalkosten werden reduziert und teure postalische Mailings entfallen. Allein die Portokosten lagen zuletzt bei über 200.000 Euro jährlich.
Den notwendigen Änderungen in den Statuten werden wir zustimmen. Schon seit langem drängt FREELENS auf diese Umstellungen.
Berufsgruppen I und II
Ein für uns besonders wichtiger Punkt betrifft die Frage, welche Honorare künftig meldefähig sind.
Bisher ist im Verteilungsplan nur grob geregelt, dass Honorare für Nutzungen in Periodika, auf Webseiten und im Fernsehen gemeldet werden können. In der Praxis werden Nutzungsrechte jedoch oft als Bündel vergeben, also zum Beispiel zusätzlich auch für Social Media oder andere Verwertungsformen.
Die bisherige Verwaltungspraxis folgt einer mittleren Auslegung: Honorare sind dann meldefähig, wenn sie im Wesentlichen für Nutzungen in Periodika, Web oder TV gezahlt werden, auch wenn weitere Nutzungen mit umfasst sind.
Diese Praxis soll nun im Verteilungsplan klar festgeschrieben werden. Die entsprechende Beschlussvorlage lautet:
„Berechtigte der Verteilungssparten „Periodika Urheber“ (§ 28), „Webseiten“ (§ 30) und „Weitersendung Kunst / Bild“ (§ 31) können Honorare (vgl. § 2 Absatz 4 Satz 2) nach den Maßgaben dieses Paragrafen melden, die im Wesentlichen für die Nutzung ihrer Werke in Periodika, auf Webseiten und/oder im Fernsehen erzielt werden.“
Wir werden dieser Konkretisierung zustimmen, da sie für mehr Klarheit sorgt und gleichzeitig die bisherige, praxisnahe Handhabung absichert.
Nach der Einführung der Verteilungssparte „Periodika Verleger“ und der ersten Ausschüttung werden nun erste praktische Erfahrungen ausgewertet.
Auf dieser Grundlage sollen einzelne Regelungen im Verteilungsplan präzisiert und angepasst werden. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Rückstellungen sowie um klarere Definitionen und Kriterien für meldefähige Periodika, insbesondere im digitalen Bereich. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen verständlicher, konsistenter und praktikabler zu gestalten.
Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, diesen Anpassungen nicht zuzustimmen. Die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der Bild-Kunst ist politisch entschieden und vom Gesetzgeber im VGG verankert worden, auch wenn wir das aus Urheber:innensicht kritisch sehen.
Umso wichtiger ist es, dass diese Beteiligung im Verteilungsplan sauber, nachvollziehbar und praktikabel geregelt wird. Genau dazu tragen die vorgeschlagenen Anpassungen bei.
Ein zentraler und für uns sehr wichtiger Punkt ist die Positionierung der VG Bild-Kunst im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Grundlage ist ein Workshop vom 2. März 2026, an dem auch Roland und Marco für uns teilgenommen haben.
Im Kern besteht Einigkeit darüber, dass generative KI in großem Umfang auf urheberrechtlich geschützten Werken basiert. Daraus folgt die klare Forderung, dass die Nutzung dieser Werke im KI-Kontext nur auf Basis von Lizenzen erfolgen darf. Ziel ist es, Kontrolle über die Nutzung zu sichern und neue Vergütungsmodelle für Urheber*innen zu schaffen.
Zu den diskutierten Maßnahmen gehören unter anderem eine Umkehr der Beweislast, eine klare Verantwortlichkeit der KI-Anbieter für ihre Trainingsdaten sowie eine grundsätzliche Lizenzpflicht entlang der gesamten Nutzungskette.
Ergänzend wird ein gesetzlicher Vergütungsanspruch für KI-generierte Inhalte vorgeschlagen, etwa nach dem Vorbild der Privatkopievergütung. So sollen Urheber*innen auch dann beteiligt werden, wenn sich einzelne Werke im Output nicht mehr konkret nachvollziehen lassen.
Ein weiterer Vorschlag ist der Aufbau einer zentralen Datenbank mit lizenzierbaren Werken, um die Verhandlungsposition gegenüber KI-Unternehmen zu stärken und neue Lizenzmodelle zu ermöglichen.
Die Ergebnisse des Workshops sollen nun weiter ausgearbeitet und in die politische Arbeit eingebracht werden.
Bei den anstehenden Themen, insbesondere bei den Verteilungssystemen und beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz, geht es um zentrale Fragen unserer beruflichen Zukunft.
Deshalb ist es entscheidend, dass FREELENS bei der Versammlung mit einem starken Mandat auftritt. Denkt an die Stimmübertragung!
Die Erläuterung zur Tagesordnung findet ihr hier