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VG Bild-Kunst

Achtung: Neuer Meldeschluss am 31. März

Ab dem Jahr 2026 wird der Meldeschluss vom 30. Juni auf den 31. März vorverlegt, damit die VG Bild-Kunst die gesetzlich vorgegebenen Ausschüttungsfristen (Ende 3. Quartal) einhalten kann. Mitglieder sollten sich frühzeitig auf diese wesentliche Änderung im Verfahren einstellen, denn der Meldeschluss ist eine Ausschlussfrist!

Mehr Informationen gibt es hier