VG Bild-Kunst
Ab dem Jahr 2026 wird der Meldeschluss vom 30. Juni auf den 31. März vorverlegt, damit die VG Bild-Kunst die gesetzlich vorgegebenen Ausschüttungsfristen (Ende 3. Quartal) einhalten kann. Mitglieder sollten sich frühzeitig auf diese wesentliche Änderung im Verfahren einstellen, denn der Meldeschluss ist eine Ausschlussfrist!