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Prozess

Glagla gegen Funke Media

Anwalt Thore Levermann, Kläger Stephan Glagla, FREELENS-Vorstandsmitglied Roland Geisheimer.
Foto: FREELENS-Mitglied Joachim Gies

Im Verfahren zur angemessenen Vergütung freier Journalist*innen bei Funke Media gab es eine wichtige Weichenstellung. Das Landgericht Bochum stellte klar, dass die Urteile des OLG Hamm und BGH Karlsruhe so zu verstehen seien, dass entweder die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) oder der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalist*innen an Tageszeitungen angewendet werden muss. Funke Media bestreitet dies weiterhin.

Finanziell geht es um hohe Summen: mittlere sechsstellige Forderungen stehen im Raum. Würde das Gericht die GVR als Bemessungsgrundlage heranziehen, wäre die Summe geringer, bei Anwendung des Tarifvertrags höher. 

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass dieses Verfahren bereits Rekordhalter in der Dauer sei und sich weitere vier bis fünf Jahre hinziehen könnte, sollte es bis zu einem Urteil kommen.

In der Verhandlung empfahl die Vorsitzende Richterin einen Vergleich in Höhe von 300.000 Euro. Funke Media lehnte dies ab und bot stattdessen lediglich 80.000 Euro an. Damit wird das Verfahren fortgesetzt – offenbar setzt Funke darauf, den langen Atem der Klägerseite auf die Probe zu stellen.

Der nächste Verhandlungstermin ist für den 26. Juni 2025 um 11 Uhr am Landgericht Bochum angesetzt. Dann wird geklärt, ob der Kläger arbeitnehmerähnlich beschäftigt war. Dazu sollen Zeug*innen gehört, Dienstpläne erörtert sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen und Steuererklärungen vorgelegt werden. Außerdem erwähnt das Gericht die Heranziehung eines Sachverständigen zur externen Begutachtung.