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News

Neues von der VG Bild-Kunst

13.06.2025
Roland Geisheimer

Liebe Kolleg*innen,

Post von der VG Bild-Kunst im Briefkasten? Dann habt ihr sicher schon die Einladung zur Mitgliederversammlung 2025 entdeckt. Der Termin: 26. Juli. Der Ort: Das Maritim Hotel in Bonn. Und seien wir ehrlich – die wenigsten von uns werden an diesem Samstag persönlich dabei sein können oder wollen.

Aber keine Sorge: Ihr müsst nicht nach Bonn reisen, um mitzubestimmen! Mit der Einladung habt ihr auch eure Zugangsdaten für die elektronische Stimmrechtsübertragung erhalten. Neu in diesem Jahr: Die Übertragung ist nur noch digital möglich. Das ist nicht nur praktisch, sondern spart auch der Bild-Kunst und uns bei FREELENS eine Menge Verwaltungsaufwand.

Wichtig: Die Frist für die Stimmrechtsübertragung endet am 17. Juli. Also nicht zu lange warten! Unser Vorstand Roland Geisheimer wird FREELENS auf der Mitgliederversammlung vertreten – und je mehr Stimmen wir bündeln, desto stärker können wir dort unsere Interessen einbringen.

Damit ihr wisst, worum es geht, hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen der Tagesordnung:

1. Frühere Meldeschlüsse für Ausschüttungen
Die VG Bild-Kunst muss ihre Erlöse spätestens neun Monate nach Jahresende ausschütten – das klappt bisher nicht wirklich. Hauptgründe: IT-Probleme und ein enges Prüfungsfenster. Daher soll der Meldeschluss ab dem Nutzungsjahr 2025 vorverlegt werden: von Ende Juni auf Ende März. Ein früherer Termin Ende Februar konnte nach intensiven Gesprächen abgewendet werden. Wer Honorare über 24.000 Euro meldet, muss Rechnungsbelege bis Ende Juni an die Bild-Kunst senden, oder Bestätigungen von Steuerberaterinnen bzw Wirtschaftsprüferinnen vorlegen. In diesen fällen soll eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni gelten.

2. Pauschalhonorare: neue Regelung geplant
Aktuell dürfen auch Pauschalhonorare gemeldet werden, solange mindestens die Hälfte davon auf Nutzungsrechte entfällt – was schwer zu überprüfen ist. Zukünftig soll es für solche Meldungen Abzüge geben. Im journalistischen Bereich sollen sie mit 10% moderat ausfallen. In den übriogen bereichen liegen die Abzüge bei 33%. Bei Fotoagenturen soll es hingegen keine Abzüge geben, da hier ausschließlich Nutzungsrechte vergütet werden.

3. Deckelung besonders hoher Honorarmeldungen
In den Sparten Buch, Periodika und Websites liegt die aktuelle Obergrenze bei 0,5% der Ausschütungssumme, bei Weitersendung Kunst/Bild bei 5%. Künftig sollen diese Grenzen (außer im Buchbereich) halbiert werden. Betroffen wären nur sehr wenige Mitglieder mit mittleren bis hohen sechsstelligen Honorarmeldungen. FREELENS unterstützt diesen Vorschlag.

Diese Änderungen sind das Ergebnis etlicher intensiver Fachsitzungen zur Evaluation und Überarbeitung des Verteilungsplans. Dies war notwendig, weil der Verteilungsplan nach der Zusammenlegung der Berufsgruppen I und II einer Sunset-Regelung unterlag, die nun abläuft.

Und wer kandidiert für FREELENS?

  • Roland Geisheimer: für den Verwaltungsrat als Berufsgruppenvorsitzender

  • Heike Ollertz: als stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied

  • Paula Kern: für den Vergabeausschuss Sozialwerk

  • Kirsten Haarmann und David Kern: für den Vergabeausschuss Kulturwerk

Alle wurden bei der Berufsgruppenversammlung bereits bestätigt – nun liegt es an der Mitgliederversammlung, dem zu folgen.

Was du tun musst:
Einfach unter https://app.polyas.com/vgbk_MV_registration/ registrieren. Dazu brauchst du deine Urheber*innennummer und das Passwort aus dem Schreiben der Bild-Kunst.

Mach mit, gib FREELENS deine Stimme – und stärke damit die Position von Fotograf*innen in der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst!

Eine ausführliche Erläuterung der Tagesordnung gibt es hier:
https://www.bildkunst.de/download.6865bce065a9879b9320339b0ad6a4bf_1/

Meldeschluss 2025: Bitte merken – und am besten gleich loslegen!

Bis zum 30. Juni 2025 habt ihr Zeit, eure Meldungen bei der VG Bild-Kunst für das Nutzungsjahr 2024 einzureichen. Nur wer rechtzeitig meldet, kann auch mit einer Ausschüttung aus den Kollektivverteilungssparten rechnen. Wichtig zu wissen: Es geht um Vorgänge aus dem letzten Jahr – also aus 2024.

Kleiner Reminder: 2025 ist das letzte Jahr mit dem bekannten Meldeschluss Ende Juni. Ab 2026 soll dieser Termin vorverlegt werden.

Was passiert, wenn ihr zu spät meldet?
Ganz klar: Meldungen, die nach dem 30. Juni 2025 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung darf die VG Bild-Kunst keine Ausnahmen machen – egal, wie knapp es war.

Früh melden lohnt sich – und zwar richtig!
Wenn ihr eure Meldung frühzeitig abschickt, kann die Geschäftsstelle prüfen, ob alles vollständig und korrekt ist. Falls etwas fehlt oder unklar ist, bekommt ihr einen Hinweis – und könnt bis zum Stichtag noch nachbessern. Wer hingegen erst auf den letzten Drücker meldet, hat diese Chance meist nicht mehr. Und: Einen Anspruch auf Hinweise gibt’s leider nicht.

Zwischen dem 10. und 30. Juni ist die Geschäftsstelle stark ausgelastet. Das Telefon ist nur zeitweise besetzt, schriftliche Anfragen haben Vorrang. Auch technische Fragen zum Meldeportal können in diesem Zeitraum eventuell nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.

Unser Tipp: Meldet so früh wie möglich – spart Nerven, erhöht die Chancen auf eine problemlose Ausschüttung und entlastet alle Beteiligten.