Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den letzten Wochen wurde der Code of Practice (CoP) veröffentlicht – eine Leitlinie für KI-Unternehmen, die KI-Anwendungen in der Europäischen Union betreiben wollen. Grundsätzlich war schon klar: Beim CoP geht es in erster Linie nicht darum, das Urheberrecht zu schützen. Das Ziel ist vielmehr – und niemand hat etwas anderes behauptet – KI-Unternehmen irgendeine Form von Rechtssicherheit zu geben, da der AI Act der EU bislang keine konkreten Regelungen enthält. Die Unternehmen können den CoP freiwillig unterzeichnen – Meta hat jedoch bereits erklärt, dass es nicht unterzeichnen wird: https://www.euractiv.com/section/tech/news/meta-wont-sign-eus-code-of-practice-for-generative-ai/
Es gibt außerdem noch viele andere Neuigkeiten aus Brüssel, Dänemark und den USA – siehe unten.
Macht euch trotzdem einen schönen Sommer!
Marco Urban