Zum Hauptinhalt

Gesetz gegen digitale Gewalt

Bundesregierung berücksichtigt Vorschläge von FREELENS

Eine klarere Regelung zu Aufnahmen bekleideter intimer Körperteile schafft mehr Rechtssicherheit für die Fotografie im öffentlichen Raum.

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen. Bei der geplanten Neuregelung zu Aufnahmen bekleideter intimer Körperteile ist die Bundesregierung auf zentrale Bedenken eingegangen, die FREELENS im Rahmen der Verbändeanhörung geäußert hatte. Der Straftatbestand ist nun klarer formuliert und knüpft die Strafbarkeit an absichtliches oder wissentliches Handeln.

FREELENS unterstützt ausdrücklich das Ziel, Betroffene besser vor bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schützen. Der Referentenentwurf vom April hätte jedoch auch Fotografinnen und Fotografen treffen können, die ganz alltäglich im öffentlichen Raum arbeiten. Danach sollte mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, „wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die … in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“.

Wie auch andere Verbände argumentierte FREELENS, dass der Tatbestand wegen der interpretationsbedürftigen Formulierung „in sexuell bestimmter Weise“ gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoßen könnte. Zudem kritisierte der Verband, dass nach dem Entwurf bereits bedingter Vorsatz, also ein „billigendes Inkaufnehmen“, ausreichen würde. Beim Fotografieren in dynamischen Situationen können auch Aufnahmen entstehen, die einen sexuellen Charakter haben. Wer weiß, dass solche Aufnahmen entstehen können, und trotzdem auslöst, hätte sich nach dem Referentenentwurf bereits strafbar machen können.

FREELENS schlug deshalb mehrere alternative Lösungswege vor und machte unter anderem folgenden Formulierungsvorschlag: „… die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person absichtlich oder wissentlich in einer Weise abbildet, die erkennbar darauf gerichtet ist, diese Körperteile sexualisiert darzustellen“.

Der Regierungsentwurf greift diese Hinweise nun in wesentlichen Punkten auf. Strafbar soll sein, wer „absichtlich oder wissentlich“ unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, die „die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person in einer Weise abbildet, die die Bildaufnahme prägt und offensichtlich darauf abzielt, diese Körperteile sexualisiert darzustellen“.

„Wir begrüßen, dass das Bundesjustizministerium auf unsere Bedenken eingegangen ist. Das ist eine gute Nachricht für alle, die mit redlichen Absichten im öffentlichen Raum fotografieren“, sagt Dagmar Schwelle, Vorstandsvorsitzende von FREELENS. „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir genau darauf achten, dass die nun gefundene Balance zwischen dem legitimen Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen und den Interessen sozialadäquater Fotografie erhalten bleibt.“

Auch der Female Photoclub, der Deutsche Fotorat und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatten sich mit kritischen Anmerkungen an der Verbändeanhörung beteiligt. Dass die Bundesregierung zentrale Kritikpunkte aufgegriffen hat, ist ein ermutigendes Signal für die Interessenvertretung der Fotografie.