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Gesetz gegen digitale Gewalt

Bundesregierung berücksichtigt Vorschläge von FREELENS

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 den Entwurf des Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen. Bei der Neuregelung zu Aufnahmen bekleideter intimer Körperteile ist die Bundesregierung auf zentrale Bedenken eingegangen, die FREELENS im Rahmen der Verbändeanhörung geäußert hatte.

Nach dem Referentenentwurf vom April sollte mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, „wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die … in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“.

Wie auch andere Verbände argumentierte FREELENS, dass der Tatbestand wegen der interpretationsbedürftigen Formulierung „in sexuell bestimmter Weise” gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoßen könnte. Zudem kritisierten wir, dass nach dem Entwurf bereits bedingter Vorsatz, also ein „billigendes Inkaufnehmen”, ausreichen würde. Wir legten ausführlich dar, dass beim Fotografieren in dynamischen Situationen auch Aufnahmen entstehen können, die einen sexuellen Charakter haben. Wer das weiß und trotzdem auslöst, könnte nach dem Referentenentwurf bereits mit bedingtem Vorsatz handeln.

FREELENS schlug deshalb mehrere alternative Lösungswege vor und machte unter anderem folgenden Formulierungsvorschlag: „… die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person absichtlich oder wissentlich in einer Weise abbildet, die erkennbar darauf gerichtet ist, diese Körperteile sexualisiert darzustellen”.

Der Regierungsentwurf schlägt nun eine ähnliche Richtung ein. Strafbar soll sein, wer „absichtlich oder wissentlich“ unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, die „die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person in einer Weise abbildet, die die Bildaufnahme prägt und offensichtlich darauf abzielt, diese Körperteile sexualisiert darzustellen”.

„Wir begrüßen, dass das Bundesjustizministerium auf unsere Bedenken eingegangen ist. Das ist eine gute Nachricht für alle, die mit redlichen Absichten im öffentlichen Raum fotografieren“, sagt Dagmar Schwelle, Vorstandsvorsitzende von FREELENS. „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir genau darauf achten, dass die nun gefundene Balance zwischen dem legitimen Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen und den Interessen sozialadäquater Fotografie erhalten bleibt.”

Auch der Female Photoclub, der Deutsche Fotorat und der DJV hatten sich in unserem Sinne mit kritischen Anmerkungen an der Verbändeanhörung beteiligt. Es zeigt sich: Berufspolitisches Engagement lohnt sich.