In dieser Materie sind die richtigen Ansprechpartner*innen zunächst eure Steuerberater*innen, die euch helfen müssen, die Nachweise für die Antragsberechtigung zusammenzustellen.
Sollte die Rückforderung trotzdem bestehen bleiben, könnte ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Verwaltungsrecht beauftragt werden, der oder die notfalls ein Klageverfahren durchführt.
Die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Bescheid und die Erhebung der Klage kann auch von euch selbst vorgenommen werden. Das kann sinnvoll sein, wenn die Frist abzulaufen droht und noch keine Anwältin oder kein Anwalt zur Verfügung steht.
Für die Einhaltung der Fristen müssen weder der Widerspruch noch die Klage begründet werden. Es reicht die Einreichung des Antrags, den Bescheid oder den Widerspruchsbescheid aufzuheben. Die Begründung kann nachgereicht werden.