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Schon der Name ist Programm: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – wer beim Lesen kurz ins Stocken gerät, erlebt direkt, worum es geht. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen nicht nur technisch zugänglich, sondern auch sprachlich verständlich sein.
Doch gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für Fotograf*innen?
Ab dem 28. Juni wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz rechtskräftig. Das BFSG wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Möglicherweise erhaltet Ihr E-Mails von Dienstleistern, die Euch anbieten, Eure Website rechtssicher zu gestalten.
Für Fotograf*innen sollte das Gesetz in aller Regel nicht gelten, denn das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen: Telekommunikationsdienste, Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und hierfür bestimmte Software, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Außerdem sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Angestellte) von der Maßnahme ausgenommen und Ihr betreibt i.d.R. auch keine Onlineshops, die das Gesetz betreffende Produkte verkaufen: Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals, Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, E-Book-Lesegeräte.
Unser Tipp: Nutzt Tools wie WebAIM, um eure Website auf Barrierefreiheit zu prüfen – ein guter erster Schritt, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Wir bleiben dran und halten euch auf dem Laufenden!