Sexualstrafrecht und Pressefreiheit
Heute hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Änderung des § 201a StGB beraten. Es geht vordergründig um die Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht. Wie zu erwarten, haben sowohl die Koalition wie auch die Opposition ihr Standpunkte bekräftigt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung wird, gepaart mit einer Expertenanhörung, demnächst im Rechtsausschuss stattfinden. Neben vielen begrüßenswerten mehr ...