Urheberrecht
Verurteilt

Verfassungsschutz »klaut« Fotos

Darf der Verfassungsschutz Urheberechtsverletzungen begehen und ein Foto ungefragt in seinen Verfassungsbericht übernehmen? Nein, so urteilte das Landgericht Berlin heute.

Geklagt hatte ein Berliner Fotograf, nachdem sich der Mecklenburgische Verfassungsschutz auf Nachfrage des Fotografen uneinsichtig zeigte. Es handelte sich um ein Foto der Punkband »Feine Sahne Fischfilet«, die der Verfassungsschutz in die Rubrik »Strukturen des linksextremen Antifaschismus« einordnete. Warum z.B. in diesem Verfassungsschutzbericht keine Abbildungen von polizeilich gesuchten Salafisten und militanten Neonazis abgebildet sind, erschließt sich nicht.