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Schlösser & Gärten

Preußen-Stiftung kippt Foto-Richtlinien

Seit 1998 galt, dass zwar in den Schlössern und Parks der »Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg« (SPSG) fotografiert werden durfte. Wenn die Bilder aber für ein Buch oder einen Kalender genutzt oder über eine Fotoagentur angeboten werden sollten, musste diese Verwendung der Aufnahmen von der SPSG schriftlich genehmigt und diese Nutzungen auch bezahlt werden.

Von diesem Prinzip, dass FREELENS schon lange kritisiert hatte, ist die SPSG nunmehr abgerückt.

Am 3. Juni 2021 hat der Stiftungsrat der SPSG die neue »Richtlinie der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen vom Äußeren und Inneren ihrer Gebäude sowie sonstiger Kunstschätze und ihrer Gartenanlagen« erlassen.

Das Fotografieren und Filmen ist in den Außenanlagen nunmehr ohne vorherige Zustimmung erlaubt, wenn es im Rahmen des allgemeinen Besucherbetriebs ohne zusätzliche Technik (wie Leiter, Scheinwerfer, Reflektorschirme o. ä.) und ohne weiteres Personal (wie Models, Visagist:innen, Stylist:innen, Assistent:innen o. ä.) unter Beachtung des pfleglichen und respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern erfolgt. Die Nutzung von Stativen und Blitzlicht im Außenbereich ist zulässig.

Innenaufnahmen, die im Rahmen des regulären Besuchs ohne zusätzliche Technik und/oder Personal (wie oben beschrieben) angefertigt werden, sind zulässig, soweit das Fotografieren bzw. Filmen nach Erwerb einer Eintrittskarte erfolgt. Ausgenommen sind Bereiche mit ausdrücklich ausgewiesenem Fotografierverbot (z. B. Sonderausstellungen) und besonders gekennzeichnete Leihgaben.

Die Veröffentlichung und Verwertung entsprechenden Fotografien und Filme ist ohne vorherige Zustimmung erlaubt, wenn dies der Richtschnur des pfleglichen und respektvollen Umgangs mit den Kulturgütern entspricht und mit Ansehen und Stellung der SPSG im Einklang steht.

Dazu gehört auch die Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf Social Media-Seiten, z.B. auf Facebook oder in Blogs, sowie auf Plattformen wie Wikimedia und Google. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Fotografien mit Motiven der SPSG in Bildportalen und die kommerzielle Verwertung der Aufnahmen.

Für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen mit zusätzlicher Technik und/oder Personal (also z. B. Modelshootings, Werbeaufnahmen, Film- und Fernsehaufnahmen für Spielfilme, Serien, Dokumentationen, Musikvideos und Kinoproduktionen) ist eine vorher erteilte schriftliche Zustimmung durch die SPSG erforderlich. Es kann für diese Art Aufnahmen ein Entgelt erhoben werden.

Noch 2008 (siehe FREELENS Magazin #28) verfolgte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken. Sie verklagte Fotoagenturen, die Fotos ihrer Liegenschaften anbot und errang letztendlich vor dem Bundesgerichtshof (Urteile vom 17. Dezember 2010 – V ZR 44/10, 45/10 und 46/10) einen Erfolg. Fortan durften diese Fotos nicht mehr angeboten werden.

Es bleibt zu hoffen, dass weitere staatliche Stiftungen diesem Beispiel folgen.