Polizei tritt Grundrechte mit Füßen
Um 6.55 Uhr klingelte es an der Tür von Björn Kietzmann. Ausgestattet mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgeriches Franktfurt / Main begehrten Polizisten Einlass, um seine Redaktionsräume zu durchsuchen und die Herausgabe von Fotos zu verlangen. Bundesweit erging es so sieben weiteren Fotografen.
Sie alle hatten am 31.3.2012 auf einer Anti-Kapitalismus-Demonstration in Frankfurt fotografiert. Auf dieser Demonstration wurde ein Polizist von Demonstranten verprügelt und ihm wurde eine Chemikalie ins Gesicht gesprüht. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich von den heute beschlagnahmten Fotos Hinweise auf die Täter.
Dabei machte sich die Staaatsanwaltschaft selbst zum Täter – sie handelte grob rechtswidrig. Sie ließ geschützte Redaktionsräume durchsuchen und quittierte dies sogar (siehe Ausriss aus dem Beschlagnahmeprotokoll).
Spätestens seit dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.2.2007 muss jedem Richter und Staatsanwalt klar sein, dass Redaktionsräume von Journalisten einem besonderen Schutz unterliegen.
Danach stellt eine Durchsuchungsanordnung von Redaktionsräumen einen schwerwiegenden, verfassungswidrigen Eingriff in die im Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verankerte Pressefreiheit dar.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die die Durchsuchung bei acht Fotografen beantragt hat, behauptet, diese wären nicht als Pressefotografen tätig, sondern gehörten selbst der linksradikalen Szene an – eine mehr als dürftige Schutzbehauptung.
Woher die Staatsanwaltschaft allerdings wusste, wer diese Fotografen sind, verwundert. Google? Fotocredits im Spiegel, taz, Tagesspiegel oder FR? Zu einfach? Antworten wird eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Land Hessen bringen, die die Fotografen mit Unterstützung von FREELENS führen werden.