Offener Brief zu den AGB der RTL NEWS GmbH
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 06. September haben wir euch unsere Einschätzung zu den neuen AGB von RTL News für alle Aufträge ab 01.08.2024 in einem Sondernewsletter gesendet.
Heute informieren wir euch über unseren offenen Brief an Katrin Raap, die Bereichsleiterin Produktionsservices und Lizensierung der RTL NEWS GmbH und an Gregor Peter Schmitz, den Vorsitzenden der Chefredaktion STERN.
Hamburg, 16. September 2024
Offener Brief
Betrifft: Bedrohung der Existenzgrundlage freier Fotojournalist*innen durch die AGB der RTL NEWS GmbH
Sehr geehrte Frau Katrin Raap, sehr geehrter Herr Gregor Peter Schmitz,
in großer Sorge richten wir diesen Appell an Sie, Ihre neuen Geschäftsbedingungen zu verändern, die die wirtschaftliche Existenz freier Fotojournalist*innen und Fotoagenturen gefährden.
Mit den seit 01. August 2024 in Kraft getretenen neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RTL NEWS GmbH, die seither bei Auftragsproduktionen für Stern, Stern Crime, Capital, Geo, Geo Epoche zur Anwendung kommen, werden die Rechte freier Fotograf*innen massiv beschnitten.
Mit Stern, Geo sowie weiteren Titeln haben Sie großartige Marken mit einer langen Tradition fotojournalistischer Arbeit in das Portfolio der RTL Group übernehmen dürfen. Damit geht auch eine hohe Verantwortung einher, aber diese Vermählung von Print und Fernsehen offenbart sich gerade als Mesalliance.
Es ist nicht verwunderlich, dass Sie von der Integration dieser Medien, die sich so sehr von den TV-Marken der RTL Group unterscheiden, stark gefordert werden, denn für den Printmarkt und seine Online-Formate gelten andere Bedingungen und auch andere Formen im Umgang miteinander. Diese Medien profitieren sehr stark von der Kreativität und der Leistungsbereitschaft ihrer freien Medienschaffenden – insbesondere der Fotojournalist*innen.
Mit Ihren Geschäftsbedingungen sichern Sie sich umfangreiche Rechte der Fotograf*innen und beschneiden damit nicht nur deren Einkommensmöglichkeiten, sondern auch die Geschäftsmodelle ihrer Zweitverwertungsagenturen. Wir betrachten dies als Versuch, Sinn und Zweck des Urheberrechtsgesetzes an entscheidenden Stellen auszuhebeln, da Sie sich in unbegrenztem Umfang die Nutzungsrechte sichern wollen. Damit werden Sie als Verlagsgesellschaft in die Lage versetzt, ausschließlich über die Nutzung eingekaufter Motive und deren internationaler Verwertung in allen Titeln und Verwertungsklassen zu entscheiden, ohne im jeweiligen Einzelfall eine angemessene Honorierung anzubieten. Den Fotoschaffenden wird so das gesetzlich verbriefte Bestimmungsrecht über die Verwendung ihrer Fotos entzogen.
Was jetzt mit Ihren neuen AGB in Kraft getreten ist, entzieht den Fotograf*innen und deren Bildagenturen die wirtschaftliche Grundlage.
FREELENS, als größter Verband professioneller Fotografinnen und Fotografen in Deutschland, hat als erste Sofortmaßnahme gegenüber seinen mehr als 2.000 Mitgliedern auf diese Problematik hingewiesen und empfohlen, genau zu prüfen, ob man es sich leisten kann und will, derartige Vertragsbedingungen zu akzeptieren.
Möglicherweise sind einige der für uns sehr schwierigen Regelungen gar nicht für die Werkform Fotografie gedacht, sondern beziehen sich auf Gepflogenheiten bei TV-Produktionen. Dort mögen sie auch Sinn ergeben. Für die Fotojournalist*innen werden sie zu einem Hindernis für eine Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil.
Wir fordern Sie auf, mit uns über Anpassungen Ihrer AGB in Verhandlung zu treten. Dabei müssen individuelle Opt-Out Möglichkeiten zu den Nutzungs- und Haftungsfragen sowie eine angemessene Vergütung berücksichtigt werden.
Verhandlungen dieser Art haben wir in der Vergangenheit mit großen Magazinen und Verlagen sehr kollegial führen können und würden gerne wieder zu dieser Form der Zusammenarbeit zurückkehren.
Unsere Kolleg*innen sind an einer Einigung interessiert und möchten gerne weiter mit Ihnen zusammenarbeiten. Allerdings zu fairen Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Ollertz Geschäftsführerin
Marco Urban Vorstandsvorsitzender