Künstlersozialkasse

KSK in Gefahr?

Die 1981 gegründete Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Über die Künstlersozialkasse (KSK) als Teil der Künstlersozialversicherung konnten erstmals die selbstständigen Künstler und Publizisten in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung eintreten. Es war die Absicht des Gesetzgebers, den kreativen Freiberuflern mit ihren unregelmäßigen Auftragslagen, schwankenden Honoraren und ihrer schlechten sozialen Absicherung eine gesetzlich garantierte Kranken- und Rentenversicherung anzubieten. Heute sind ca. 170.000 Künstler und Publizisten über die KSK versichert.

Das Prinzip der KSK ist es, dass der Finanzbedarf zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht wird und die andere Beitragshälfte von den Verwertern der künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten Künstlersozialabgabe erbracht wird. In 2013 zahlen alle Verwerter eine Abgabe von 4,1% auf alle Honorare, die sie an selbständige Künstler oder Publizisten zahlen – unabhängig davon, ob der beschäftigte Künstler über die KSK versichert ist oder nicht. Darüber hinaus unterstützt der Bund die KSK mit einem Zuschuss.

Über viele Jahre sank der KSK-Satz. In 2006 betrug er noch 5,5 % – 2012 erreichte er seinen Mindestsatz von 3,9% und steigt jetzt wieder an.

Im Wesentlichen liegt die Steigerung daran, dass die Deutsche Rentenversicherung, die seit 2007 die abgabepflichtigen Unternehmen überprüfen soll, ihren Aufgaben nicht mehr im nötigen Umfang nachkommt. Viele Unternehmen zahlen entweder keine KSK-Abgabe oder eine zu niedrige. Damit steigt der KSK-Satz wieder und der ehrliche Betragszahler ist der Dumme.

Die Bundesregierung will noch in dieser Wahlperiode im Sozialgesetzbuch klarstellen, dass die Deutsche Rentenversicherung die Künstlersozialabgabepflicht und die Höhe der Abgaben der Verwerter alle vier Jahre prüfen muss. Diese redaktionelle Klarstellung im Gesetz scheint erforderlich zu sein, damit die Deutsche Rentenversicherung ihren Prüfungspflichten nachkommt.

Sollte diese gesetzliche Klarstellung nicht erfolgen und die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüfpraxis nicht ändern, wird der Abgabesatz für die Unternehmen in den kommenden Jahren deutlich steigen und das wäre Wasser auf die Mühlen der KSK-Gegner.