Gericht verhandelt Angemessenheit bei Fotohonoraren
Das Landgericht (LG) Bochum wird am 25. Juli 2024 um 9 Uhr erneut die Angemessenheit von Fotohonoraren im Journalismus verhandeln. Interessierte sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.
Achtung: Der Termin wurde auf Donnerstag, den 21. November 2024, 11 Uhr verschoben!
FREELENS Mitglied Stephan Glagla führt mittlerweile im achten Jahr einen umfangreichen Gerichtsprozess gegen die FUNKE Medien- und Verlagsgruppe. FREELENS unterstützt diesen Prozess.
Stephan Glagla begann 2008 während seines Design-Studiums an der FH Dortmund seine freie Tätigkeit bei einer der lokalen Tageszeitungen der FUNKE Gruppe (damals WAZ Mediengruppe) im Ruhrgebiet. In Nordrhein-Westfalen ist FUNKE mit den Tageszeitungen Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ), Westfalenpost (WP), Westfälische Rundschau (WR) und dem Iserlohner Kreisanzeiger (IKZ) unangefochtener Marktführer. Insgesamt wurden in den letzten Jahren allein in NRW rund 25 Wochen- und über 80 Tageszeitungen durch FUNKE aufgelegt, die durchschnittliche Auflagenhöhe schwankte zwischen 715.000 und 900.000 Stück.
Bis 2009 honorierten die Lokalredaktionen veröffentlichte Fotos, insbesondere Zweit- und Mehrfachveröffentlichungen, im sogenannten »Anstrich«. Dabei wurde jedes Bild für jede Nutzung einzeln vergütet. Abgelöst wurde dieser Prozess durch Re-Organisation eines Tochterunternehmens der FUNKE Gruppe, dem sogenannten FotoPool. Dieser verfolgte das Ziel, die Fotografentermine aller Regionalausgaben zu sammeln, um Fotograf*innen effizienter einsetzen zu können. Dabei wurden pauschale Vereinbarungen auf Tagesbasis vorgegeben, unabhängig vom Umfang der Nutzung.
Die Idee des FotoPools: alles haben wollen – weniger zahlen.
Nach einigen Jahren der Mitarbeit und immer neu verfassten und aktualisierten Verträgen mit schlechteren Bedingungen für die freien Fotograf*innen verzichtete Stephan Glagla 2016 auf die Unterzeichnung und lehnte die neuen Bedingungen, die sogar die Nutzung der eigenen Bilder für die Selbstvermarktung untersagten, ab.
Parallel recherchierte er stichprobenartig die tatsächlichen Nutzungen seiner Bilder und erkannte schnell die Diskrepanz zwischen den gezahlten Honoraren und der Verwendung der Bilder. FREELENS Gründungsmitglied und damaliger Geschäftsführer Lutz Fischmann wurde auf diesen Fall aufmerksam und bot Unterstützung durch den Verband an. Zusammen mit Prozessanwalt Thore Levermann (Anwaltskanzlei für Marken- und Urheberrecht WLHK in Hamburg) wurde ein mehrstufiger Prozess gegen FUNKE vorbereitet.
In der ersten Stufe wurde FUNKE 2020 durch die Mithilfe der höchstrichterlichen Instanz des Bundesgerichtshofes (BGH) dazu verurteilt, Auskunft darüber zu erteilen, welche Bilder von Stephan Glagla in welchem Umfang genutzt wurden.
Allein die Verauskunftung durch FUNKE und anschließende Auswertung dieser dauerten über zwei Jahre an, sodass nun der Prozess weitergeführt werden kann.
In der zweiten Stufe des Prozesses können dem Gericht nun konkrete Zahlen vorgelegt werden, die das Verhältnis der Veröffentlichungen und gezahlten Honorare veranschaulichen. Durchschnittlich hat FUNKE 5,45 Euro für jedes gedruckte Foto gezahlt, in der Online-Verwendung sogar nur 0,47 Euro.
Ob diese Honorare angemessen für diese Form der Nutzung sind bzw. welche Höhe konkret angemessen ist, wird das Gericht in dem nun wieder aufgenommenen Verfahren prüfen und sich dazu äußern müssen.