Beispiel Fotoeinwilligung aus Newsletter für Veranstaltung etc.

„HINWEIS: Mit Ihrer Anmeldung zu den nachfolgenden BVMW-Veranstaltungen erklären Sie sich einverstanden, dass Fotos der Veranstaltung, auf denen Sie abgebildet sind, vom entsprechenden BVMW-Ansprechpartner verwendet und veröffentlicht werden dürfen.“
das genügt m.E. nicht, ist aber mal ein Anfang – zumindest den Weg, das im Vorfeld mit der Anmeldung zu regeln und nicht die Fotografen durch die Menge zu jagen, finde ich gut.

weitere Grundlageninfos der Aufsichtsbehörden
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/09/FAQ-Fotografieren-und-DS.pdf
https://www.datenschutz.bremen.de/datenschutztipps/orientierungshilfen_und_handlungshilfen/fotos_von_mitarbeitern_im_internet-15386

Fotografieren und Datenschutz

und hier:
Muster für Infopflichten bei Veranstaltungen
Muster für Einwilligungen
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/recht-am-eigenen-bild/