Magazin #26

Tipps für Existenzgründer

Kann ich mit meiner fotografischen Arbeit am Markt bestehen? Wer diese Frage positiv beantwortet und den Start wagt, sollte gut vorbereitet sein.

Text – Theodor Budweg

Ausgaben und Einnahmen einschätzen

Um zu kalkulieren, welche Honorarsummen man (monatlich oder jährlich) einnehmen muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, sollte man eine realistische Kostenaufstellung vornehmen. Dabei helfen folgende Fragen: Welche weiteren Anschaffungen sind nötig? Welche laufenden Kosten kommen neben Ausrüstung und Fotomaterial auf mich zu? (Auto, Telefon, Internetauftritt, Arbeitsraum, Reisekosten, Rechts- und Steuerberatung, Versicherungen, Zinsen und Tilgung für Kredite etc.) Mit welchen Aufwendungen muss ich für meine private Absicherung rechnen (Krankenkasse, Altersversorgung, Unfall- und Invaliditätsschutz).

Sich beraten lassen

Es ist unbedingt anzuraten, vor dem Schritt in die Selbstständigkeit eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen. Hier bieten sich Steuerberater und die Verbände und Berufsvereinigungen an. Eine gute Vorbereitung bietet die Internetseite des Bundeswirtschaftsministerium, insbesondere die Broschüre »Existenzgründung durch freie Berufe« aus der Reihe Gründerzeiten. Die Schrift ist auch als Download erhältlich. >>> www.bmwi.de

Selbstständig oder scheinselbstständig?

Gehe ich überhaupt in eine echte Selbstständigkeit oder bin ich möglicherweise scheinselbstständig? Wenn dauerhaft nur ein Auftraggeber vorhanden ist und ich keinen Arbeitnehmer beschäftige, bin ich weiter rentenversicherungspflichtig bei der Deutschen Rentenversicherung.

Richtig versichert

Welche Krankenversicherung? Freiwillig als Selbständiger oder bei einer privaten Versicherung? Solche Fragen sind am besten mit einem Versicherungsexperten zu besprechen, da diese Entscheidung eine mögliche lebenslange Bindung bedeutet. Dieser Experte kann sich auch mit der Frage der Absicherung der Altersvorsorge beschäftigen. Hier kommen die klassische Lebens- und private Rentenversicherung ebenso in Frage wie eine steuersparende Variante der Basis-Rentenversicherung, dies alles vielleicht kombiniert mit einem Sparprogramm zum Aufbau von Wohnungseigentum und längerfristiger Kapitalanlage.

Anmeldung beim Finanzamt

Vor dem ersten Auftrag ist die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt anzuzeigen. Bitte nicht zum Gewerbeamt gehen, da Sie als Fotograf der journalistisch oder künstlerisch arbeiten will, kein Gewerbe ausüben! Das Finanzamt wird mit einem Fragebogen zu einigen persönlichen und finanziellen Daten reagieren und nach zügiger Rückgabe dann eine Steuernummer zuteilen. Diese Nummer ist wichtig, da sie ab sofort auf allen Ihren Rechnungen stehen muss.

Sie werden sich von diesem Moment an unter ständiger Beobachtung der Finanzbehörde befinden. Der Existenzgründer muss in den ersten zwei Jahren monatlich seine Umsatzsteuern erklären, dieses hat zeitnah binnen 10 Tagen nach Monatsschluss zu erfolgen.

Lassen Sie sich nicht auf die, auf den ersten Blick einfachere, Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung ein. Sie bedeutet zwar, dass Sie auf die monatliche Steueranmeldung verzichten können, aber gleichzeitig ist sie finanziell sehr nachteilig, da Sie dann aus Ihren Anfangsinvestitionen keine Vorsteuern abziehen dürfen.

Beispielrechnung Vorsteuern

Beispiel Kamerakauf:
Kameragehäuse: 3.000 EUR
davon 19% Umsatzsteuer = 570 EUR
Gesamtkaufpreis:3.570 EUR

Den Kleinunternehmer kostet die Kamera den Gesamtkaufpreis von 3.570 EUR, der »richtige« Unternehmer darf die Umsatzsteuer des Händlers als Vorsteuer abziehen und zahlt nur 3.000 EUR.

Förderprogramme

Welche Fördermöglichkeiten bieten sich, um in der ersten Zeit ein Risikopolster zu haben? Sie reichen von der Existenzgründerfinanzierung aus verschiedenen Quellen (meistens über Beratung und Vermittlung der Hausbank) bis zum Existenzgründerzuschuss der Arbeitsagentur (nur bei vorliegender Arbeitslosigkeit). Alle Programme haben gemeinsam, dass mit der konkreten Tätigkeit noch nicht begonnen worden sein darf, wenn ein Förderantrag gestellt wird. Gute Informationen zur Förderprogrammen sind unter folgenden Links erhältlich:

Fördermitteldatenbank: >>> www.foerderdata.de
Förderland: >>> www.foerderland.de
KfW-Bankengruppe: >>> www.kfw.de
Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: >>> www.existenzgruender.de
IHK München mit Informationen über europäische Fördermittel: >>> www.muenchen.ihk.de

Belege systematisch aufbewahren

Sie werden sich angewöhnen müssen, über alle betrieblichen Ausgaben, Ihre Reisen und Autokosten Buch zu führen. Selbst wenn Sie diese Aufgabe an einen Steuerberater abgeben, kann er dies nur so gut für Sie übernehmen, wie Sie auf die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Ursprungsbelege achten. Also: sammeln Sie nicht wild und unsystematisch, sondern sortieren Sie chronologisch, trennen Sie Barausgaben und Bankbelege. Führen Sie einen Terminkalender, so dass z.B. die Reise- und Autokosten in einem plausiblen Verhältnis zu Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

Geschäftskonto

Trennen Sie bei Ihren Finanzen Berufliches von Privatem. Richten Sie von Anfang an für geschäftliche Zahlungsbewegungen ein gesondertes Bankkonto ein und benutzen Sie dafür auch die entsprechende Kredit- und EC-Karte. Sie können jederzeit die für den Privatgebrauch notwendigen Summen auf das private Konto querüberweisen. Versteuern brauchen Sie nicht diese Privatentnahmen sondern den Gewinn des Jahres, der sich grob gesagt aus der Differenz zwischen Ihren Einnahmen und den Ausgaben ergibt.

Steuererklärung

Sie werden ab dem ersten Jahr eine Einkommens- und Umsatzsteuerjahreserklärung machen müssen. Beide basieren auf der sogenannten Einnahme-Überschussrechnung. Sie stellt eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar, da hier im wesentlichen nur die Zahlungsbewegungen (Einnahmen und Ausgaben des Jahres) erfasst werden. Ihre offenen Rechnungen z.B. gehen hier nicht ein. Das hat den Vorteil, dass Sie nur das wirklich erhaltene Geld zu versteuern haben. Daneben werden langfristig nutzbare Gegenstände, wie Ihre Ausrüstung, der Pkw etc. über die Nutzungszeit abgeschrieben, sie gehen also nicht mit ihren Ausgaben in diese Rechnung ein.

Wichtig in der Gründungsphase:

– Finanzieren Sie Anschaffungen bevorzugt über seperate Kredite, nicht durch Überziehung des Girokontos, dadurch gibt es keine Probleme beim Zinsabzug.
– Planen Sie Investitionen längerfristig, da Sie auf diese Weise Steuervorteile erlangen können (Investitionsabzugsbetrag).
– Bilden Sie Rücklagen für die Abschlusszahlungen der Steuern. Je nach Höhe des Umsatzes kann dieser Betrag einschließlich Umsatzsteuer bei 30% – 40% des Gewinns liegen, oder als Faustwert etwa 25% – 30% des Umsatzes.
– Vereinbaren Sie mit dem Finanzamt eine angemessene Einkommensteuervorauszahlung – sonst könnten unangenehme Überraschungen drohen.
– Verluste, wie sie leicht im ersten Jahr auftreten können, sind nicht verloren, sie können auf nachfolgende Gewinnjahre übertragen werden.
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Theodor Budweg
ist Partner einer Hamburger Sozietät für Unternehmens- und Steuerberatung.
www.hh-lawtax.de