Magazin #24

Springer flat…

Einmal zahlen – immer nutzen. Die so beliebte Flatrate soll jetzt auch bei Verlagen Einzug halten.

Editorial – Lutz Fischmann

Es fing alles so harmlos an. 2002 legte die Bundesministerin der Justiz die Novelle zum Urhebervertragsrecht vor. Die Bundesregierung hatte erkannt, dass im Land der Dichter und Denker immer mehr Autoren, Fotografen, Übersetzer in die Armutsfalle laufen. Fortan sollten Urheber »angemessen« für ihre Arbeit bezahlt werden müssen. Was angemessen ist, das überlässt das Gesetz den Verhandlungen zwischen Verwertern und Urhebern. Die sollen gemeinsame Vergütungsregelungen aufstellen. Die Verlegerseite zieht diese Verhandlungen seit Jahren in die Länge und versucht in der Zwischenzeit Tatsachen zu schaffen. Tatsachen, die ihre Bilanzen noch schöner aussehen lassen sollen.

Und Tatsache ist: Springer will Urheber für ihre Leistungen nur noch einmal bezahlen müssen. Im Extremfall »kauft« eine kleine Zeitung ein Foto und alle Springer-Blätter dürfen es beliebig oft drucken – umsonst. Dass dies nicht »angemessen« ist, leuchtet sogar juristischen Laien ein. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über den Satz aus dem Hause Springer schon wieder lachen: »Soweit der Umfang der Rechteübertragung kritisiert wird, ist richtig zu stellen, dass sich der Verlag nur insoweit Rechte einräumen lässt, wie er das für seine Aktivitäten benötigt.« Zu Deutsch: Ich nehme mir, was ich will, und du hältst die Klappe.