Magazin #29

Alles Copyright – oder was? 

Verlage agieren zunehmend international, und im Internet­ verlieren Landesgrenzen ohnehin an Bedeutung. Was aber heißt das für das Urheberrecht?

Text – Ulrike Langer

Alle schauen derzeit auf Google: Autoren, Verlage, Lobbyisten und Politiker. Denn der Webkonzern macht mit seinem Bookscan-Programm gerade deutlich, was Urheberrechte wert sind, wenn die Wirtschaft nationale Grenzen längst gesprengt hat. Mehr als zehn Millionen Bücher hat Google bereits digitalisiert, eigentlich nur solche aus den Regalen einiger amerikanischer Bibliotheken. Doch dort stehen eben auch Bücher internationaler Autoren. Und denen kann es keineswegs egal sein, was mit ihren Werken geschieht.

Eigentlich sollte jeder Autor selbst entscheiden können, ob er für eine von Google angebotene Einmalzahlung von 60 Dollar plus einem Anteil an künftigen Werbeeinahmen den digitalen Zugang zu einem Werk zulässt, das unter Umständen ohnehin keine analoge Neuauflage mehr erleben wird. Oder ob er daran kein Interesse hat und dies per »Opt-Out« mitteilt. Doch diese Entscheidungsfreiheit werden deutsche Autoren vielleicht bald nicht mehr haben.

Denn der Druck auf Google wuchs in den letzten Monaten unaufhörlich. Neben den mehr als 1300 hauptsächlich deutschen Unterzeichnern des »Heidelberger Appell« der sich die  »Publikationsfreiheit« und die »Wahrung der Urheberrechte« auf die Fahnen geschrieben hat, haben sich unter anderem auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die VG Wort gegen Googles Digitalisierungs-Vereinbarungen ausgesprochen.

Um diesem Druck auszuweichen, hat der Konzern einer Meldung im Online-Magazin Telepolis zufolge damit begonnen, den Zugang zu seiner digitalen Weltbibliothek für deutsche IP-Adressen zu sperren. Das schmälert wiederum die Chancen auf mögliche Werbeeinnahmen all jener Autoren in Deutschland, die gerne mit Google zusammenarbeiten würden. Sie hoffen durch die Buchsuche auf zusätzliche Einnahmen. Doch das scheinen Verlags-Lobbyisten über die Köpfe der Autoren hinweg erfolgreich zu verhindern.

Das Beispiel Google Bookscan legt gleich mehrere Entwicklungen offen, die das deutsche Urheberrecht plötzlich recht alt aussehen lassen. Erstens: Das in analogen Zeiten und für einen Geltungsbereich innerhalb nationaler Grenzen ersonnene Urheberrecht ist im digitalen Zeitalter kein ideales Instrument zur Austarierung internationaler Interessen zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern.

Zweitens: Es ist schwierig, einem international agierenden US-Großkonzern wie Google klarzumachen, wo überhaupt die deutschen Konfliktlinien verlaufen. Nach anglo-amerikanischem Copyright tut Google höchstwahrscheinlich nichts Unrechtes (wenngleich eine endgültige juristische Klärung noch aussteht). Denn Copyright bedeutet in Großbritannien oder USA im wörtlichen Sinn »the right to copy«. Früher war dies gleichbedeutend mit dem Recht, Druckerpressen zu betreiben, inzwischen steht die digitale Vervielfältigung im Mittelpunkt. Ein grundsätzliches unveräußerliches Persönlichkeitsrecht des Urhebers, wie es im deutschen Recht vorgesehen ist  und das dazu führt, dass dieser selbst über die Verwertung seiner Werke bestimmen darf, kennt das Copyright nicht. Aber nicht die Einschränkung der Rechte durch die Internationalisierung bedrängt das  deutsche Urheberrecht derzeit am meisten, sondern die Vorstöße der Verlage: Wer als Urheber per Buy-Out alle Rechte an seinem Werk übertragen muss, der kann seine Rechte weder selbstbestimmt veräußern, noch neue Formen autonomen Publizierens nutzen. Vor allem Bloggern geht es darum, ihren Nutzern unkompliziert Rechte einzuräumen. Die »Creative Commons«-Lizenzen beispielsweise bieten die Möglichkeit, Rechte an bestimmte Nutzergruppen zu vergeben, ohne dass jeder einzelne Nutzer dafür einen Vertrag mit dem Autor aushandeln muss. Wikis bieten Chancen, kollaborativ im Netz zu publizieren.

Doch gerade die neuen Publikationsformen im Internet haben in den letzten Monaten Verlage dazu gebracht, angeblich zum Schutz des Urheberrechts zu intervenieren. Allerdings können die Autoren davon ausgehen, dass dies in der Regel nicht zu ihrem Nutzen, sondern zu ihrem Nachteil geschieht. Letztlich geht es den Verlagen darum, ihre eigene Position zu stärken.

Einen »Mangel an Systemehrlichkeit« kritisiert Till Kreutzer, Urheberrechtsexperte und Ressortleiter Recht der Plattform »iRights Info – Urheberrecht in der digitalen Welt«. »Das Urheberrecht stammt aus anderen Zeiten und ist sehr stark an romantische und überkommene Ideen angelehnt, die es heutzutage noch vorgibt zu garantieren, die aber längst nicht mehr im Vordergrund stehen: Es ist kein Recht der Urheber, sondern ein Recht für Verlage und die Filmindustrie.« Gerade indem sie vorgeben, das Urheberrecht schützen zu wollen, haben die Verwerter Kreutzer zufolge leichtes Spiel, ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen zu stärken.

Noch bei jedem nationalen oder europäischen Vorstoß, angeblich im Sinne der Urheber, waren die Autoren anschließend de facto schlechter gestellt als vorher. Mit der deutschen Urhebervertragsrechtsreform von 2002 wurde eine angemessene Vergütung der Werke von Autoren zum einklagbaren Recht. Doch in der Realität ist der Rechtsweg gerade für freie Journalisten meist zu langwierig, teuer und vor allem mit Blick auf verärgerte Auftraggeber zu riskant.

Auch aus Brüssel dürfen sich die Autoren keine Hilfe erhoffen. »In der EU hat man sich bislang nicht um den vertragsrechtlichen Schutz der Urheber vor den Verwertern gekümmert. Dabei ist ein solcher Schutz für viele Urheber besonders wichtig, zum Beispiel, um sie davor zu schützen, dass sie mehr oder weniger unfreiwillig Buy-out-Verträge abschließen«, sagt Till Kreutzer. Für ihn ist »nicht ersichtlich, dass die EU diesbezüglich etwas unternehmen will«.

Und so wundert es wenig, dass die von den Verlagen geforderte Leistungschutzabgabe in Brüssel mit Wohlwollen betrachtet wird. »Content-Lieferanten sollen fair entlohnt werden, wenn ihre Inhalte im Internet bereitgestellt werden«, hat EU-Medienkommissarin Viviane Reding dieser Tage den Verlegern geschrieben.

Doch mit »Content-Lieferanten« sind nur Verlage gemeint. Die tatsächlichen Urheber sollen wieder einmal leer ausgehen. Die Verlage haben es bislang geschafft, in der öffentlichen Debatte, wer das Internet mit Qualitätsinhalten füllt, die Autoren aus dem Spiel zu halten. Es wird Zeit, ihnen diese Deutungshoheit nicht länger alleine zu überlassen.

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Ulrike Langer

arbeitet als freie Medien- und Marketingjournalistin in Köln, hat sich auf Themen rund um den digitalen Medienwandel und ihre Bedeutung für den Journalismus spezialisiert. Sie betreibt das Blog medialdigital.de.

 

Zwischenruf
Creative-Commons

Von Jens R. Nielsen

Wenn von Chancen durch neue Vertriebswege die Rede ist, wird immer auch Creative Commons (CC) genannt. Dass deutsche Urheber damit eine größere Kontrolle über die Verbreitung ihrer Werke in die Hand bekommen, ist aber wohl nicht richtig. Denn bei CC handelt es sich um nichts anderes als ein virtuelles Forum, über das Menschen miteinander Absprachen treffen. Was ist aber, wenn Anbieter oder Nutzer sich nicht daran halten? Da bietet CC keine größere Rechtssicherheit als das deutsche Urheberrecht. CC Vereinbarungen sind durchaus

verbindliche Verträge. Sie sind vom Urheber allerdings jederzeit einseitig widerrufbar, was gutgläubige Nutzer des Materials, plötzlich ins Unrecht setzen würde – als Urheberrechtsverletzer. Andererseits kann auch der Nutzer die Vereinbarung ignorieren und geschützte Werke unerlaubt privat oder gar kommerziell verwerten. Denn der »Vorteil« von CC ist ja gerade, dass nicht jeder Privat- oder Geschäftsmann einen eigenen Vertrag mit dem Urheber abschließen muss. Wird solch ein Text- und Bildertausch auf Ehrenwort zum Konfliktfall, muss am Ende doch – wie bei allen ähnlich gelagerten Auseinandersetzungen auch – das Urheberrechtsgesetz herhalten, um Rechtsverletzungen einzuklagen.